Begleiteter Umgang

§18 Abs. 3 Begleiteter Umgang

Wenn Eltern getrennt leben und Umgangskontakte nur unter Begleitung stattfinden können, braucht es einen neutralen, sicheren Rahmen für das Kind, aber auch für alle Beteiligten.

Ich organisiere und führe begleitete Umgangskontakte professionell und einfühlsam durch, unterstütze bei der Anbahnung und Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung und wahre dabei stets die Interessen und Bedürfnisse des Kindes.

Die Durchführung wird sorgfältig dokumentiert und erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt. Eltern werden durch klare Strukturen und neutrale Begleitung entlastet.